Liebe Familien,
wir möchten Euch/Sie hier kurz über den aktuellen Stand zu den genannten Impfungen informieren.
MENINGOKOKKEN B:
Diese Impfung ist seit Januar 2024 offiziell von der STIKO für alle Kinder bis zum Alter von 5 Jahren empfohlen. Wir bieten die Impfung allen Kindern von 0-5 Jahren zeitnah an. Neugeborene erhalten die Impfung im Rahmen der ersten Basisimpfung im Alter von 2 Monaten.
Eine Besonderheit ergibt sich bei der Kostenübernahme. Es ist bisher durch die Politik weiterhin nicht erfolgt, eine Abrechnungsziffer für die Impfung zu benennen. Daher kann die Impfung nicht über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden. In diesem Falle erhalten auch Kassenpatienten von uns zunächst ein Privatrezept für den Impfstoff und eine Rechnung (nach GOÄ) über unsere Praxisleistung, die Sie an uns bezahlen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, diese Rechnung VOLLSTÄNDIG zu erstatten, da es sich um eine empfohlene Impfung handelt. Falls Ihre Kasse nicht die volle Rechnung erstattet (einige Kassen versuchen das), melden Sie sich bitte bei uns. Wir haben für Sie eine Vorlage für einen Widerspruch.
Für Kinder über 5 Jahre gibt es keine STIKO-Empfehlung und somit keine Kostenerstattung. Wir bieten die Impfung auch den Kindern und Jugendlichen über 5 Jahre an. Einzelne Kassen erstatten die Kosten auf freiwilliger Basis (zB TK) oder als Reiseimpfung.
RSV
Das RS-Virus ist verantwortlich für schwere Atemwegserkrankungen vor Allem im ersten Lebensjahr von Säuglingen. Seit einigen Monaten steht hier ein Impfstoff zur Verfügung, der in Studien eine hohe Wirksamkeit und Verträglichkeit gezeigt hat und vor allem Krankenhausaufenthalte bei Säuglingen deutlich reduzieren kann. Die STIKO hat die Gabe des Impfstoffes „Beyfortus“ für alle Kinder empfohlen, die ab April 2024 geboren sind. Die Impfung soll Anfang Oktober (bzw. September bis November), bei ab Oktober 2024 geborenen Kindern sofort nach der Geburt verabreicht werden. Soweit, eigentlich klar…
Aber auch hier gibt es wieder gesundheitspolitische Probleme. Die Politiker haben „Beyfortus“ als Medikament und nicht als Impfstoff eingeordnet (wir sehen das klar anders). Somit gibt es hier KEINE automatische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die Finanzierung ist bisher völlig unklar.
Das heißt: Trotz offizieller Empfehlung können wir diesen Impfstoff bisher nur Privatpatienten und Hochrisikokindern (extreme Frühgeborene, schwere Herzfehler…) anbieten.
Allerdings werden sich hier eventuell zeitnah weitere Änderungen ergeben.
Wenn Sie sich für die Hintergründe interessieren, finden Sie hier weitere Informationen:
Wir bedauern dieses Vorgehen der Politik sehr. Trotz des erheblichen Aufwandes, den die zusätzliche Impfung aller Säuglinge für unsere Praxis bedeuten würde, hätten wir diese sinnvolle Therapie gerne angeboten. Wir hoffen nun auf Einsicht der Gesundheitspolitik und kämpfen mit unserem Berufsverband darum, doch noch eine Lösung zu finden.
Falls sich Änderungen ergeben, erfahren Sie es erneut über unsere Praxis-APP / die Homepage.
Mit kunterbunten Grüßen,
Ihr Team der Kinder- und Jugendärztlichen Gemeinschaftspraxis Kunterbunt