Unser Leistungsspektrum

Einen Überblick über die von uns in der Praxis angebotenen Leistungen: Umfassend, auf dem aktuellsten Stand der Medizin und immer im Interesse unserer Patienten.

  • Ambulante fachärztliche Beratung, Betreuung und Versorgung von:
  • akut erkrankten Säuglingen, Kindern und Jugendlichen
  • chronisch erkrankten Säuglingen, Kindern und Jugendlichen (z.B. Neurodermitis, Übergewicht/Adipositas, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, Schulproblemen)
  • Alle Vorsorgeuntersuchungen U2 bis J2
  • (die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 können wir aktuell NUR als Selbstzahlerleistung (Privatrechnung) anbieten. Bitte erkundigen Sie sich bei der eigenen Krankenkasse, ob diese die Kosten anschließend durch Einreichen der Privatrechnung erstatten kann.)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung
  • Alle Routine- und Indikationsimpfungen, angelehnt an die Empfehlungen der STIKO (alle Altersgruppen, auch Elternimpfungen sind möglich)
  • Allergologische Basisdiagnostik (Anamnese, Hauttest, Blutuntersuchungen)
  • Entwicklungs- und Sprachdiagnostik
  • Seh- und Hörtestung
  • geplant: EKG und Spirometrie
  • Ultraschalluntersuchungen (Bauchorgane, Nieren und ableitende Harnwege, Schilddrüse, Gelenke inkl. Säuglingshüfte, orientierend Schädel)
  • (sämtliche) Laboruntersuchungen, hiervon direkt vor Ort: Blutbild, CrP (Entzündungsmarker), Schnelltest auf Streptokokken der Gruppe A, Urinuntersuchung
  • Operationsvorbereitung
Kinde- und Jugendärztliches Leistungsspektrum

Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen, die in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und daher als private IGeL-Leistung (Individuelle GesundheitsLeistung) nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) direkt mit den Patienten abgerechnet werden müssen

Zudem gelten viele als Medikamente verstandene Produkte mittlerweile als „Medizinprodukte“ oder gar als „Nahrungsergänzungsmittel“ und nicht offiziell als Medikamente, so dass die regelhafte Verordnung über die gesetzlichen Krankenkassen entweder nicht möglich ist oder nicht den gesetzlich vorgeschriebenen WANZ-Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen entspricht, an den wir uns als Vertragsärztinnen halten müssen.

  • Ausstellen von Attesten
  • Kindergartenuntersuchung
  • erneutes Anlegen von Impfpässen (z.B. nach Verlust)
  • Reiseimpfberatung
  • Durchführung von Reiseimpfungen
  • Zusätzliche jährliche Vorsorgeuntersuchungen (nach der U9)
  • Amblyopiescreening (automatisiertes Screening auf eine angeborene Schwachsichtigkeit)

Da wir jedoch fest der Meinung sind, dass nicht alles mit (zusätzlichen) Medikamenten behandelt werden muss, sondern dass die liebevolle Betreuung und Versorgung des erkrankten Kindes mit bewährten unterstützenden Maßnahmen oftmals die beste Medizin ist (z.B. bei Erkältungskrankheiten / Husten), werden wir auch nur die Medikamente verordnen, die medizinisch notwendig und nach den Grundlagen der evidenzbasierten Medizin wirksam sind.

(Folge-) Rezepte, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln bitte mindestens einen Tag im Vorfeld telefonisch ankündigen.

Mindestens 1x/Quartal müssen wir uns jedoch – zusammen mit Ihrem Kind und Ihnen – über den Therapiefortschritt und die Notwendigkeit der Fortführung der Therapie versichern.

Erstverordnungen können prinzipiell nur nach vorher erfolgtem Termin und Klärung der Indikation herausgegeben werden.