Unser Leistungsspektrum
Einen Überblick über die von uns in der Praxis angebotenen Leistungen: Umfassend, auf dem aktuellsten Stand der Medizin und immer im Interesse unserer Patienten.
Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen, die in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und daher als private IGeL-Leistung (Individuelle GesundheitsLeistung) nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) direkt mit den Patienten abgerechnet werden müssen
Zudem gelten viele als Medikamente verstandene Produkte mittlerweile als „Medizinprodukte“ oder gar als „Nahrungsergänzungsmittel“ und nicht offiziell als Medikamente, so dass die regelhafte Verordnung über die gesetzlichen Krankenkassen entweder nicht möglich ist oder nicht den gesetzlich vorgeschriebenen WANZ-Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen entspricht, an den wir uns als Vertragsärztinnen halten müssen.
Da wir jedoch fest der Meinung sind, dass nicht alles mit (zusätzlichen) Medikamenten behandelt werden muss, sondern dass die liebevolle Betreuung und Versorgung des erkrankten Kindes mit bewährten unterstützenden Maßnahmen oftmals die beste Medizin ist (z.B. bei Erkältungskrankheiten / Husten), werden wir auch nur die Medikamente verordnen, die medizinisch notwendig und nach den Grundlagen der evidenzbasierten Medizin wirksam sind.
(Folge-) Rezepte, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln bitte mindestens einen Tag im Vorfeld telefonisch ankündigen.
Mindestens 1x/Quartal müssen wir uns jedoch – zusammen mit Ihrem Kind und Ihnen – über den Therapiefortschritt und die Notwendigkeit der Fortführung der Therapie versichern.
Erstverordnungen können prinzipiell nur nach vorher erfolgtem Termin und Klärung der Indikation herausgegeben werden.